ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Check in / Check out

Zahlungen sind in der Regel bei der Abreise fällig; das jeweilige Hotel kann jedoch von Gästen bei Buchung oder Ankunft eine Kaution oder die Angabe der Kreditkartendaten verlangen. Der Check-in für Gäste ist ab 14.00 Uhr jederzeit möglich. Für den Fall, dass ein Gast bis 18.00 Uhr nicht eingetroffen ist und das Hotel nicht über sein / ihr späteres Eintreffen verständigt hat, ist das Hotel berechtigt, das Zimmer anderweitig zu vermieten. Gäste haben am Abreisetag ihre Zimmer bis 12.00 Uhr zu räumen und ihre Rechnung zu begleichen. Verspätungen in dieser Hinsicht berechtigen das Hotel, eine weitere Übernachtung in Rechnung zu stellen

 

Zahlungsmodalitäten

Alle Preise entsprechen den aktuellen Preisen pro Zimmer des Hotels, welche an der Rezeption veröffentlicht werden und auf Anfrage erhältlich sind. Alle ausstehenden Rechnungen müssen bei der Abreise beglichen werden, sofern der Kunde kein Sammelrechnungsempfänger ist.

 

Stornobedingungen

Das Hotel behält sich das  Recht vor, bei Stornierung einer Buchung durch den Gast die folgenden Stornogebühren zu erheben, solange das Hotel Cortina nicht ausgebucht ist:

 

Erhalt der Stornierungsmitteilung 7 - 14 Tage vor der gebuchten Übernachtung - 25% des Preises pro Übernachtung

Erhalt der Stornierungsmitteilung 3 - 7 Tage vor der gebuchten Übernachtung - 50% des Preises pro Übernachtung

Erhalt der Stornierungsmitteilung 1 - 2 Tage vor der gebuchten Übernachtung - 75% des Preises pro Übernachtung

 

Erhalt der Stornierungsmitteilung weniger als 24 Stunden vor der gebuchten Übernachtung - 90% des Preises pro Übernachtung.

 

Verlegung

Für den unwahrscheinlichen Fall, dass das Hotel Cortina aus irgendwelchen Gründen nicht gewünschte Anzahl und Art des Zimmers anbieten kann, behält sich das Hotel Cortina das Recht vor, den Kunden in einem anderen Hotel vergleichbaren Standards in der selben Gegend unterzubringen.

 

Hinweise

Gäste mit Wertgegenständen sollten diese im Safe des Hotels Cortina verwahren lassen. Das Hotel Cortina ist für Verluste oder Schäden an Wertgegenständen, die sich in diesem Safe befinden, verantwortlich. Die Gäste erhalten bei Übergabe eine Empfangsbestätigung.

 

Das Hotel Cortina bemüht sich um die Pünktlichkeit von Weckaufträgen, rechtzeitige und richtige Nachrichtenübermittlung und Überbringung von Warensendungen aller Art. Das Hotel Cortina haftet aus diesen Geschäftsbesorgungen jedoch nur, wenn das Hotel oder seine Dienstnehmer an der Verursachung grobes Verschulden trifft. Fundsachen, insbesondere auch im Zimmer zurückgelassene Sachen des Gastes (soweit diese nicht offenkundig wertlos sind), werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach Ablauf einer einjährigen Aufbewahrungsfrist gilt die Fundsache als entledigt. Das Hotel kann daher nach Ablauf dieses Jahres diese Sachen nach Belieben verwerten, oder auch

 

Das Hotel Cortina behält sich das Recht vor, einem Gast den Zugang zum Hotel und eine Unterbringung zu verweigern, wenn bei Ankunft des Gastes der begründeten Ansicht ist, dass dieser Gast unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen steht, unangemessen gekleidet ist oder sich bedrohlich, ausfallend oder anderweitig inakzeptabel verhält.

Das Hotel Cortina behält sich das Recht vor, einen Gast aus dem Hotel zu verweisen, wenn dieser die Ruhe stört, andere Gäste oder das Hotelpersonal verärgert oder beleidigt oder sich inakzeptabel verhält. 

Gäste sind für Verluste, Schäden oder Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit, die auf Handlungen des Gasts im Hotel Cortina zurückzuführen sind, haftbar.

 

Das Hotel Cortina wird alles Zumutbare unternehmen, um zu gewährleisten, dass Buchungen nach diesem Vertrag ausgeführt werden können; es behält sich das Recht vor, eine Buchung auf ein anderes Hotel vergleichbarer Größe und vergleichbaren Standards in der selben Gegend zu verlegen. Der Kunde ist sich bewusst, dass das Hotel Cortina in keiner Weise für Verluste oder Schäden, die einem Kunden als Folge einer Verlegung in ein anderes Hotel entstehen, verantwortlich ist.

 

Das Hotel Cortina ist in keiner Weise für Versäumnisse oder Verzögerungen in Bezug auf die Erfüllung seiner Verpflichtungen nach diesem Vertrag haftbar, wenn das Versäumnis oder die Verzögerung auf Gründe jenseits der zumutbaren Kontrolle des Hotels, insbesondere Kriege, Kriegsgefahr, zivile oder politische Auseinandersetzungen oder Krawalle, Aufstände, Naturkatastrophen, Brandfälle, Epidemien, Unwetter, (drohende oder tatsächliche) Terroraktivitäten , militärische Aktionen, Aktionen durch die Regierung oder Behörden, Arbeitsstreitigkeiten, höhere Gewalt, Ausfälle der Stromversorgung oder von Maschinen, Ausfälle oder Störungen extern erbrachter Dienstleistungen oder Versorgungen sowie alle ähnlichen Vorfälle, die außerhalb der Kontrolle des Hotels Cortina liegen, zurückzuführen sind.

 

Allgemeines

Eine Unter- oder Weitervermietung, sowie die Nutzung von Hotelzimmern zu anderen als Wohnzwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels. Eine Verlängerung des Aufenthaltes durch den Gast erfordert die Zustimmung des Beherbergers (Hotel Cortina).

 

Erfüllungsort, sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Beherbergungsvertrag ist, soweit zulässig (§14 KSchG), ist Wien. Anzuwenden ist ausschließlich österreichisches Recht.